Wann besteht Anspruch auf Dienstleistungen?
Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen, im Haushalt anfallende Arbeiten selbständig zu verrichten, bieten wir professionelle Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung nach ärztlicher Verordnung bei Ihnen zu Hause.
Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:
Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen, Verabreichen von Injektionen, Überwachen der Medikamenteneinnahme, Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Wundversorgung und Verbandwechsel, Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit der Patienten, sowie Unterstützung von Wiedereingliederungsprogrammen.
Die Grundpflege umfasst alle Belange der häuslichen Gesundheits- und Krankenpflege:
Wir helfen Ihnen beim Waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden. Wir richten Ihre Umgebung situationsgerecht ein und stellen Ihnen nach Möglichkeit das dazu benötigte Material zur Verfügung.
Arbeitszeiten: Montag bis Sonntag, 7.00 Uhr - 22.00 Uhr
Ambulante Psychiatrische Pflege
Die ambulante psychiatrische Pflege begleitet, beratet und behandelt Menschen mit psychischen Problemen in ihrem gewohnten Umfeld. Verordnungen können von Häusärzten und Psychiatern angeordnet werden.
Wir betreuen Menschen vorübergehend oder dauernd, die in einer psychischen/sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen.
Ziel ist ein möglichst selbständiges Gestalten der verschiedenen Lebensräume mit möglichst grosser Lebensqualität und Lebensfreude. Ambulante psychiatrische Pflege unterstützt bei der Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich, in der Partnerschaft und Familie, im Aussenbereich und in der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Hauswirtschaftliche Leistungen
1. Kochen
Frühstück zubereiten nach Absprache
Mahlzeitendienst (ab 2022): Ihr Mittagessen wird Ihnen aus der bewährten Küche des Senevita Hubpünt, Seengen geliefert, 1 ganze Portion oder 1/2 Portion.
Mittagessen vorbereiten und kochen oder helfen beim Kochen nur nach Absprache. Geschirr abwaschen unter Mithilfe des Klienten/Klientin.
Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, Geschirr von mehreren Tagen abzuwaschen. Sie müssen einen Klienten/eine Klientin, der/die das Geschirr für die Hauspflegerin "spart", darauf aufmerksam machen.
2. Wochenkehr
Staubsaugen, Abstauben, Böden feucht aufnehmen, Küchenschrank aussen reinigen. Kühlschrank aussen und innen reinigen. Esswaren im Kühlschrank kontrollieren. Betten frisch beziehen. Badewanne, Dusche, Lavabo, WC reinigen. Spiegelschrank aussen reinigen.
Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, folgende Arbeiten auszuführen: Polstergruppe saugen, Möbel verschieben zum Saugen, Spielsachen wegräumen, Zimmer erwachsener Kinder reinigen, "Frühlingsputzete", Gartenpflege, Treppenhaus reinigen.
3. Wäsche
Waschen in der Waschmaschine, kleine Handwäsche, Wäsche falten, Wäsche bügeln, Wäsche ausbessern.
Wichtig: die Mitarbeiterinnen entscheiden, was wie gewaschen wird. Vorhänge waschen, siehe unter Punkt 5, ferner ist die Mitarbeiterin nicht verpflichtet, die Handwäsche und das Bügeln für erwachsene Kinder oder Drittpersonen durchzuführen.
4. Übrige Haushaltarbeiten
Einkaufen (evtl. zusammen mit Klient/Klientin). Betten machen.
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
5. grössere Reinigungsarbeiten (nur Selbstzahler)
z.B. Fensterreinigung, Küchenschränke Reinigung, Vorhänge waschen, Vorhänge in chemische Reinigung bringen - holen und aufhängen.